Alkohol am Steuer beeinträchtigt die Wahrnehmung und schränkt das Reaktionsvermögen ein. Die Grenze für Alkohol im Straßenverkehr liegt in Deutschland bei 0,5 Promille, doch Beeinträchtigungen können sich bereits bei 0,3 Promille zeigen.
Noch gefährlicher wird es, wenn auch noch Drogen hinzukommen. Nachdem die Bundesregierung eine Teillegalisierung von Cannabis verabschiedet hat, drängt sich die Frage auf, wie es mit Cannabis im Straßenverkehr aussieht. In jedem Fall sind Alkohol und Cannabis eine gefährliche Mischung.
Was passiert bei Alkohol und Cannabis am Steuer?
Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur die Sicherheit des Fahrers, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Bei Trunkenheit am Steuer drohen empfindliche Strafen. Fahrer müssen nicht nur mit Bußgeld, sondern auch mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis samt folgender MPU rechnen.
Das Reaktionsvermögen, die Konzentrationsfähigkeit und die Wahrnehmungen werden durch Alkohol beeinträchtigt. Die Fahrer sind sich der Konsequenzen ihres Handelns nicht immer bewusst. Da sie aggressiv und nicht mehr vorausschauend genug fahren, können sie Unfälle verursachen.
Noch gefährlicher wird es bei einem Mischkonsum, wenn neben Alkohol auch noch Drogen wie Cannabis im Spiel sind. Die verschiedenen Drogen haben unterschiedliche Wirkungen, beispielsweise:
- aufputschend
- stimmungsaufhellend
- bewusstseinserweiternd
- halluzinogen
Um die Schlagkraft zu erhöhen, mischen junge Menschen mitunter die Drogen. Die verschiedenen Mittel können sich in ihrer Wirkung überlappen, was zu verschiedenen Nebenwirkungen führen kann.
Cannabis zeigt eine ähnliche Wirkung wie Alkohol. Daher sollte Alkohol und Cannabis bei der Teilnahme am Straßenverkehr unbedingt vermieden werden.
Nicht zu unterschätzende Gefahr von Mischkonsum
Bei Mischkonsum verschiedener Drogen oder von Alkohol und Drogen kann es zu nicht vorhersehbaren Kreuzreaktionen kommen. Der Körper steht unter extremen Belastungen. Im Ernstfall können die Substanzen den gesamten Organismus lahmlegen.
Tipp: Um einen Mischkonsum handelt es sich auch, wenn Alkohol getrunken und Medikamente eingenommen werden. Die Wirkung von Medikamenten kann noch verstärkt werden. Grundsätzlich sollte sich niemand mit Medikamenten in Kombination von Alkohol ans Steuer setzen.
Geltende Regeln bei Alkohol und Cannabis am Steuer
Die Regeln bei Alkohol am Steuer sind den meisten Führerscheininhabern bekannt. Wer keinen Führerschein auf Probe hat, sondern schon seit längerer Zeit im Besitz eines Führerscheins ist, muss die Grenze von 0,5 Promille beachten. Es ist allerdings besser, beim Führen eines Kraftfahrzeugs vollständig auf Alkohol zu verzichten.
Führerscheinneulinge, die im Besitz eines Führerscheins auf Probe sind, und Führerscheininhaber, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen bei Alkoholgenuss nicht mehr ans Steuer. Für sie gilt die Null-Promille-Grenze.
Mit der Teillegalisierung von Cannabis werden auch Regeln für Cannabis am Steuer notwendig. In Paragraf 24 a Straßenverkehrsgesetz ist das Verbot von Fahrten nach Cannabis-Konsum geregelt. Allerdings sind dort noch keine Grenzwerte festgelegt.
Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass Fahrer bei einer Konzentration von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Um welche Mengen Cannabis es sich dabei handelt, lässt sich nur schwer zuordnen. Ab wann eine solche Konzentration erreicht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Auch wenn das Fahren unter Cannabis erst ab einer Konzentration von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist das Fahren unter Cannabis-Einfluss verboten. Das gilt auch nach der Teillegalisierung durch die Bundesregierung.
Tipp: Es gibt aktuell noch keine Updates für das Fahren unter Cannabis-Einfluss und für Grenzen im Straßenverkehr. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass das Verkehrsministerium die THC-Grenzwerte beim Führen von Kraftfahrzeugen auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelt. Vor Frühjahr 2024 ist damit jedoch nicht zu rechnen.
Strafen bei Fahrten unter Alkohol- und Cannabis-Einfluss
Der Bußgeldkatalog legt fest, mit welchen Strafen Kraftfahrer bei Fahrten unter Alkoholeinfluss rechnen müssen. Wie hoch die Strafe ist, hängt davon ab, ob der Fahrer lediglich bei einer Polizeikontrolle erwischt wurde oder einen Unfall verursacht hat. Auch die Konzentration des Blutalkoholgehalts spielt eine Rolle.
Bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze drohen beim ersten Mal bereits:
- 500 Euro Ordnungsgeld
- ein Punkt in Flensburg
- ein Monat Fahrverbot
Wer beim zweiten Mal erwischt wird, muss schon 1.000 Euro Bußgeld bezahlen. Neben zwei Punkten in Flensburg wird ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt und aufgrund der Wiederholungstat eine MPU nötig. Wird diese Begutachtung nicht positiv, erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis. Noch schwerwiegender sind die Strafen bei einem höheren Blutalkoholgehalt. Kraftfahrer müssen mit einem deutlich längeren Führerscheinentzug rechnen.
Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbot drohen auch bei Fahrten unter Cannabis-Einfluss und bei einer Kombination von Alkohol und Cannabis.
Notwendigkeit einer MPU
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist für Kraftfahrer unter Alkoholeinfluss zwingend erforderlich, die mit mehr als 1,6 Promille unterwegs sind, kann aber durchaus schon bei einem Wert unter 1,6 Promille angeordnet werden, die Fahrerlaubnisbehörde eine Notwendigkeit erachtet (z. B. Unfall). Die MPU wird dann notwendig, wenn der Führerschein entzogen wurde und der Betroffene ihn neu beantragen möchte.
Wiederholungstäter und Menschen mit chronischen Alkoholproblemen müssen bereits bei weniger als 1,6 Promille mit einer MPU rechnen.
Die MPU soll klären, ob der ehemalige Kraftfahrer zum Fahren eines Kraftfahrzeugs in der Lage ist (geeignet ist – das ist der Fachausdruck) und ob die Gefahr besteht, dass er erneut unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmt.
Die Kosten für die MPU muss jeder selbst tragen. Sie liegen ungefähr bei 600 Euro bis 1000 Euro. Teurer kann es durch Abstinenznachweise und kostenpflichtige Beratungen werden. So können sich Kosten von 2.000 bis 3.000 Euro ergeben. Dies sind die Kosten für die reine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis – also unabhängig von der vormals erhaltenen Geldstrafe durch das Gericht.
Tipp: Wer den Führerschein neu beantragen möchte, sollte sich bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist um eine MPU kümmern. Die Auseinandersetzung mit dem Thema sollte so schnell wie möglich nach der Auffälligkeit erfolgen und eine Beratungsstelle wie neon sollte frühzeitig kontaktiert werden.
Wieder Auto fahren nach dem Kiffen
Wie lange jemand warten muss, bis er nach dem Kiffen wieder Auto fahren kann, hängt von der Droge und von der Menge ab. Auch bei gelegentlichem Cannabis-Konsum ist das Cannabis nach acht Stunden noch nicht vollständig abgebaut. Wer Cannabis konsumiert hat, sollte also mindestens 24 Stunden warten, bis er wieder Auto fahren kann.